Häufig gestellte Fragen
Agri-Photovoltaik oder auch Agri-PV ist ein Verfahren zur Solarstrom-Gewinnung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, das weiterhin die Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln erlaubt. Diese noch junge Form der erneuerbaren Energieerzeugung hebt die zunehmende Konkurrenz bei Flächen zwischen Land- und Energiewirtschaft auf. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und Ernährungssicherheit. Gleichzeitig stärkt die Agri-PV Landwirte, indem sie ihnen zusätzliche Einkommensmöglichkeit durch die Erzeugung von Ökostrom ermöglicht.
Eine doppelte Ernte also, die aber noch einen weiteren wichtigen Nutzen besitzt: Durch die Teilüberdachung der Kulturpflanzen wird die Ernte besser vor zu starker Hitze, Starkregen, Hagel und Frost geschützt. Gerade bei empfindlichen Kulturen wie Beeren macht sich dieser zusätzliche Schutz mit Blick auf den Klimawandel bemerkbar, während bei vielen anderen sogar ein Mehrertrag erwirtschaftet werden konnte.
Wertvoller Ackerboden bleibt bei Agri-PV immer eine landwirtschaftliche Fläche, die aber einen zweiten Ertrag in Form von Strom abwirft. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Freiflächen-PV, die keine Doppelnutzung erlaubt: Unter einer Freiflächenanlage kann keine Landwirtschaft mehr betrieben werden. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass die Umwidmung des Bodens zur Gewerbefläche entfällt. Das erleichtert Genehmigungen und bietet auch steuerliche Vorteile. Die Agri-PV stellt damit einen wichtigen Baustein für den in den kommenden Jahren geplanten Ausbau der Photovoltaik um 80 Prozent dar, da schon heute die verfügbaren Flächen für die klassische Freiflächen-PV knapp werden.
Vereinfacht gesagt, indem die Anbaubedingungen konstant gehalten werden. Beispielsweise lindert die Teilüberdachung durch die Module die Folgen der zunehmenden Starkregen-Ereignisse. Stattdessen kann das Regenwasser gezielt aufgefangen und zur späteren Ausbringung in Speichern gesammelt werden. Das gezielte Bewässerungsmanagement hilft auch, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und damit Kosten zu senken.
Andererseits nimmt vor allem im Sommer die Zahl aufeinanderfolgender Trockentage und damit anhaltenden Dürrephasen zu. Nach Daten des Deutschen Wetterdienstes hat die Zahl von Tagen mit niedriger Bodenfeuchte seit 1961 bereits deutlich zugenommen. Indem der Boden besser vor Austrocknung geschützt ist, ergibt sich ein besseres Mikroklima, das Pflanzenentwicklung insgesamt fördert. Die Teilüberdachung hilft auch, Frost- oder Hagelschäden zu minimieren, was etwa im Hinblick auf empfindliche Kulturen wie im Obstbau interessant ist.
Landwirte sollen möglichst optimal unsere Ernährung sichern, während wir gleichzeitig grünen Strom erzeugen wollen. Indem unsere Agri-Photovoltaik Anlagen beides auf derselben Fläche ermöglichen, können im Ergebnis nicht weniger, sondern mehr Nahrungsmittel produziert werden. Weil weniger Fläche zur Energieerzeugung verloren geht. Als Mehrwert schützen wir die Landwirtschaft vor Ernteausfällen, die durch den Klimawandel hervorgerufen werden. So entsteht eine Win-Win Situation zwischen Ernährungssicherheit und Energiewirtschaft.
Die Pflanzen sind nie vollständig überdeckt, so dass sich der Ertrag grundsätzlich über den Grad der Verschattung steuern lässt. Es laufen aufgrund des hohen Potentials, den Agri-Photovoltaik bietet, weltweit viele Untersuchungen dazu, um langfristigere Aussagen dazu treffen zu können. In Deutschland beschäftigt sich etwa das Frauenhofer-Institut damit, mit dem wir in engem Austausch stehen.
Bifaziale, also lichtdurchlässige Glas-Glas-Module, wie wir sie verwenden, haben sich für homogenes Lichtmanagement und hohe Energieausbeute besonders bewährt. Bei schattentoleranten Pflanzen wie etwa Kartoffeln oder Spinat konnte sogar ein Mehrertrag beobachtet werden. Auch empfindliche Obstkulturen vertragen sich gut mit der Agri-Photovoltaik, die zudem die Ernte vor Hitzeschäden und anderen Wetterextremereignisse schützt, wie sie inzwischen auch bei uns immer häufiger auftreten.
Das Konzept unserer Agri-Photovoltaik Anlagen-Typen wurde in enger Abstimmung mit Landwirten und Maschinenringen entwickelt. Wurde bei unserer ersten Pilotanlage noch eine Spannweite von 12 Metern gewählt, hat die Erfahrung gezeigt, dass diese Spannweite nur für kleine Betriebe reicht. Bei neuen Version haben wir uns für 18 Meter Durchfahrtsbreite und 6 Meter Durchfahrtshöhe entschieden. Damit können die meisten konventionellen landwirtschaftlichen Großgeräte genutzt werden.
Mit unseren Agri-Photovoltaik Anlagen versiegeln wir keinen Boden, da bei uns eine patentierte Technik zum Einsatz kommt: Der Spinnanker. Diese Unterkonstruktion ermöglicht die Errichtung der Anlage, ohne Beton-Fundamente in den Boden einzulassen. Während für die Aufständerung der Module 15 Prozent Flächenverlust zulässig sind, kommt unser Anlagekonzept dank dieser Technologie mit nur 8-10 Prozent aus. Ein Vorteil auch für die Biodiversität, weil wir einen großen Teil dieser Flächen durch Blühstreifen wieder kompensieren können.
Wir unterstützen den konsequenten Ausbau der Solartechnologie. Das heißt wir befürworten auch den konsequenten Ausbau von Dachflächen mit Solartechnologie. Die Bundesregierung will die Photovoltaik bis 2030 um 80 Prozent auf 200 Gigawatt ausbauen. Nicht jedes Dach ist für den Ausbau mit Solar geeignet, genauso wie nicht jede landwirtschaftliche Fläche für Agri-Photovoltaik geeignet ist. Daher braucht es einen Mix aller solarer Möglichkeiten. AgroSolar Europe hat sich auf das Thema Agri-Photovoltaik spezialisiert, um sein Stück beim der Energiewende beitragen zu können.
AgroSolar Europe konzentriert sich auf Agri-Photovoltaik und wir erleben, wie viel Wissen für die Kombination aus Landwirtschaft und Solarenergie notwendig ist. Daher wollen wir uns konzentrieren. Nichtsdestotrotz können mit unseren Anlagen auch Parkplatze überdacht werden. Das übernimmt aber unser mit 30 Jahren Erfahrung am Markt arbeitender Gesellschafter Hilber Solar.
Bei der Überdachung von Autobahnen sind noch viele Sicherheits- und Praxisaspekte zu bedenken, die derzeit noch untersucht werden. Diese reichen von möglichen Fahrzeuganprall-Szenarien bis zu Fragen der Wartung oder Schneeräumung. Ab einer Länge von 80 m wäre die Tragekonstruktionen zudem ähnlich wie Tunnel einzustufen, weshalb die Konstruktion höheren Sicherheitsansprüchen genügen müsste, was die Kosten wiederum verteuern würde. Aber auch das behalten wir mit unserem Partner Hilber Solar im Blick.
Unsere Konstruktionen haben sich auch bei starken Belastungen bewährt. Denn auch bei uns in Mitteleuropa werden die Winterstürme heftiger. In den vergangenen Jahren entstand dadurch großer Schaden in Forst und Landwirtschaft. Wie stabil und die Konzepte und Ausführungen unserer Agri-PV sind, wurde im Orkantief Zeynep im Februar 2022 deutlich: Damals widerstand unsere erste AgroSolar Top-Anlage Sturmböen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 170 km/h problemlos und ohne Schaden.
Diese erprobte Qualität ist kein Zufall. Alle unsere Anlagentypen sind nach der DIN SPEC 91434 konstruiert und unterliegen damit der strengen Eurocode 3-Norm für Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahl-Bauwerken. Das patentierte Spinnanker-System sorgt für starken Halt im Boden auch ohne Betonfundamente im Acker und lässt sich bei einem Abbau der Anlage rückstandsfrei entfernen. Ausführliche Infos finden Sie unter Produkte.
Die Pachtverträge für Freiflächen-PV laufen in der Regel über einen Zeitraum von 30 Jahren. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass nach Ende der Pachtzeit die Fläche einer Freiflächen-PV den Ackerstatus verliert und ein Grünlandumbruch nur gegen Ausgleich möglich sein dürfte.
Die Pachtzeiten bei Flächen für eine Agri-Photovoltaikanlage sind meist identisch. Aber die Fläche hat während der Pachtzeit nie den Ackerstatus verloren, da sie während der ganzen Zeit landwirtschaftlich genutzt wurde.
Flächen mit PV-Anlagen die von Landwirten verpachtet werden gehören in der Regel zum Grundvermögen. Wer Flächen für eine AgriPhotovoltaikanlage (Agri-PV) verpachten möchte, kann bei Erbschafts-, Schenkungs- und Grundsteuer andere steuerliche Regeln geltend machen. Für Agri-PV gilt: Flächen mit Agri-PV der Kat. I oder II nach der DIN SPEC 91434 gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.
Als Agri-Photovoltaik gelten Anlagen mit u.a. folgenden Merkmalen:
Wenn Sie als Landwirt ihren Acker für einen Solarparks verpachten, bekommen sie ein Problem mit der Erbschaftsteuer. Wir stellen anhand eines Beispielfall diese Situation nach. Wenn Sie in Oberbayern leben und ein Hoferbe einen Acker von 20 Hektar übernimmt, auf dem er Getreide anbaut, müssen Sie keine Erbschaftsteuer zahlen. Der Acker würde mit 141.000 Euro bewertet, was unterhalb des Freibetrags liegt.
Wie sieht das Szenario bei einer Freiflächen-Solaranlage aus?
Verpachtet er ihn jedoch diese 20 ha an einen Solarpark-Betreiber, wäre derselbe Acker in den Augen des Finanzamts 3,2 Millionen Euro wert. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro müssten Sie als Landwirt 531.000 Euro an Erbschaftsteuer zahlen. Damit wären alle Einnahmen der Pacht durch den Solarparkbetreiber wieder verloren.
Dieser Fall ist sicherlich keine Ausnahme, denn bei einer üblichen Laufzeit der Pachtverträge von 20 bis 30 Jahren ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Hof irgendwann in dieser Zeit an die nächste Generation übergeben wird.
Wie sieht das Szenario bei einer Agri-PV-Anlage aus ?
Hier ist die Struktur der Pacht dieselbe wie bei einer Freiflächenanlage. Die Fläche verliert aber während der Pachtzeit nie den Ackerstatus, die Fläche wird nicht umgewandelt, da sie während der ganzen Zeit landwirtschaftlich genutzt wird. Somit werden die 20 Hektar weiterhin mit 141.000 Euro als Ackerfläche bewertet, was unterhalb der Freibeträge liegt. Somit fallen keine Erbschaftsteuern an.
Diese Betrachtung bleibt unabhängig der Frage, ob wir es uns heute noch leisten können, weiter Ackerfläche in diesen Maßstab für die Landwirtschat/Ernährung zu verlieren, und ob es überhaupt möglich ist, nach 30 Jahren ein Industriegebiet für Energie – was die Fläche nach der B-Planänderung ist – wieder in einen Ackerstatus für die Landwirtschaft umzuwandeln.
Warum also alles ändern, wenn Sie beides haben können?